Tote sind natürliche Personen und haben in Deutschland weiterhin bestimmte Persönlichkeitsrechte, auch wenn sie sonst überwiegend nicht mehr rechtsfähig sind. So darf man Verstorbene weiterhin nicht verunglimpfen und Urheberrechte wirken auch über den Todeszeitpunkt hinaus.
Zudem genießen auch juristische Personen unter Umständen den Schutz des Persönlichkeitsrechts, sofern sie logisch anwendbar sind.
Aber ich glaube man wollte darauf hinaus, dass die Ehe ein höchstpersönlicher Vorgang ist und eben nur auf natürliche, lebende Personen Anwendung finden kann
Das wird witzig weil aktuell unsere Gesetze alle nur für „natürliche Personen“ gelten, damit sie nicht für Tote oder Firmen angewendet werden können
Tote sind natürliche Personen und haben in Deutschland weiterhin bestimmte Persönlichkeitsrechte, auch wenn sie sonst überwiegend nicht mehr rechtsfähig sind. So darf man Verstorbene weiterhin nicht verunglimpfen und Urheberrechte wirken auch über den Todeszeitpunkt hinaus.
https://de.wikipedia.org/wiki/Postmortales_Persönlichkeitsrecht
Zudem genießen auch juristische Personen unter Umständen den Schutz des Persönlichkeitsrechts, sofern sie logisch anwendbar sind.
Aber ich glaube man wollte darauf hinaus, dass die Ehe ein höchstpersönlicher Vorgang ist und eben nur auf natürliche, lebende Personen Anwendung finden kann
Ein weiteres Beispiel: Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch über den Tod hinaus.
Ich darf nicht mit meiner Arbeit verheiratet sein!?