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      4 months ago

      Dass auch ein hohes Alter nicht vor Konflikten mit der Justiz schützt, zeigt der Fall eines unterdessen bereits 93-jährigen Pensionärs im Zürcher Weinland exemplarisch.

      Im November 2024 versuchte der Rentner – damals noch 92-jährig –, einen Personenwagen rückwärts neben dem Haus seiner Tochter im Bezirk Bülach im Zürcher Unterland zu parkieren. Gemäss Strafbefehl soll er dabei einen Hustenanfall bekommen und dadurch die Beherrschung über das Auto verloren haben. Anstatt anzuhalten, habe er das Gaspedal betätigt.

      Das Auto durchbrach zunächst einen Gartenzaun, überquerte den gesamten Garten, durchbrach den Gartenzaun erneut, gelangte dadurch auf einen Kinderspielplatz, fuhr über die ganze Wiese und krachte schliesslich in einen Maschendrahtzaun, wo es zum Stillstand kam.

      Der Betagte ist wegen grober Verletzung von Verkehrsregeln und fahrlässiger Tierquälerei zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 90 Franken (7200 Franken) und 1800 Franken Busse verurteilt worden

      Laut dem Strafbefehl hatte der Beschuldigte gemäss eigenen Angaben schon bei einem ersten Parkierungsversuch einen Hustenanfall bekommen. Deshalb habe er mit einem erneuten Hustenanfall rechnen müssen.

      Da der Strafbefehl keinerlei Angaben zu allfälligen Verletzungen oder Sachschäden enthält, dürfte der Vorfall glimpflich geendet haben. Der Beschuldigte habe aber insbesondere die Sicherheit der sich auf dem Spielplatz aufhaltenden Kinder gefährdet, die «nicht mit einem ebendort rasant daherkommenden Fahrzeug rechnen mussten und daher nicht in der Lage gewesen wären, rechtzeitig auszuweichen», heisst es im Strafbefehl.

      Nicht nur das Auto, auch seine Mischlingshündin hatte der Mann nicht unter Kontrolle: Im April 2024 konnte die Hündin des Beschuldigten in seiner eigenen Wohngemeinde unbemerkt sein Wohnhaus verlassen und streifte anschliessend durch das angrenzende Quartier. Dabei traf der Vierbeiner unabhängig voneinander auf zwei freilaufende Katzen. Beide Katzen wurden durch mehrere Bisse getötet.

      Die Hündin hatte nämlich gemäss Strafbefehl bereits zuvor mehrere Male Kleintiere erlegt. Wie aus verschiedenen lokalen Medienberichten tatsächlich hervorgeht, war der Hund in der Ortschaft als «Katzenkiller» bekannt. Bereits ein Jahr zuvor soll er ein Kaninchen und eine Katze umgebracht haben.

      Die Verfahrenskosten werden ihm ebenfalls auferlegt. Diese betragen – auch wegen eines Gutachtens – 3811 Franken 60. Insgesamt muss der Beschuldigte also 5611 Franken 60 bezahlen.